Kanufahren auf der Wiesent
Die Wiesent bietet die einzige noch erlaubte Flusswanderfahrt durch die Fränkische Schweiz. Das "Fränkische Wildwasser" mit rund 28 km Flussstrecke ist besonders für Freunde von leichtem Wildwasser (Schwierigkeitsgrade WW I und II) zu empfehlen. Eine Bootstour durch das schöne Wiesenttal ist ein Naturerlebnis der besonderen Art.
Für jeden verantwortungsbewussten Kanuten sollte es selbstverständlich sein, die Flusslandschaft mit seiner artenreichen Pflanzen- und Tierwelt zu schützen und zu erhalten. Jeder kann dafür etwas tun, indem er einfache Verhaltensregeln beachtet.
Verhaltensregeln
- Steige nur an den mit Schildern ausgewiesen Stellen ein und aus! Schone die natürlichen Uferböschungen – keine Landstarts!
- Beachte die geltenden Befahrungsregelungen! Bootfahren ist erlaubt mit Kajaks, Kanus, Kanadier, Schlauchkanadier und Ruderbooten. Die Boote dürfen höchstens vier Plätze haben und sechs Meter lang sein. Flöße und zusammengekoppelte Boote sind verboten.
- Beachte das Befahrungsverbot auf der Wiesent in der Zeit von 1.Oktober bis 31. April
- Halte Dich an die Nutzungszeiten von 9.00 bis 17.00 (bis Sachsenmühle) bzw. 9.00 bis 18.00 Uhr (ab Sachsenmühle)
- Fahre stets mit der Fließrichtung und dort, wo das Wasser am tiefsten ist!
- Benutze die ausgewiesenen Umtragestellen! Das Befahren der Wehre ist nicht erlaubt. Beim Umtragen betrittst Du meist Privatgrund – verhalte Dich rücksichtsvoll!
- Meide Flachwasserzonen, bewachsene Ufer sowie Kies- und Sandbänke. Die Wiesent ist wichtiges Laichgebiet für Fischarten wie z.B. Bachforelle und Äsche.
- Verhalte Dich rücksichtsvoll gegenüber Wasservögeln! Halte Abstand von Vögeln und möglichen Brutplätzen wie Uferanbrüchen, Hochstaudenfluren und ins Wasser ragenden Bäume insbesondere in der Hauptbrutzeit von April bis Juli!
- Achte auf Angler – verhalte Dich ruhig und respektiere deren Rechte.
- Beachte das Verbot organisierter Bootsveranstaltungen mit mehr als 10 Booten!
- Halte die Wiesent sauber und hinterlasse keinen Müll!
- Beachte, dass im Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst“ Zelten und Feuer machen nur mit Erlaubnis des zuständigen Landratsamtes möglich ist.
Download des Flyers "Kanusport in der Natur" (2,5 MB)
Befahrungsregelungen: An der Wiesent sind Befahrungsregelungen in der „Verordnung der Regierung von Oberfranken zur Regelung des Gemeingebrauchs an der Wiesent“ festgelegt. Verstöße gegen die Verbote dieser Verordnung können mit Geldbußen bis 5.000 € belegt werden. Download der Verordnung hier (als PDF-Datei). Dazu ergänzend gibt es folgende Änderung:
9. April 2008
Änderung der Verordnung der Regierung von Oberfranken über die Regelung des Gemeingebrauchs an der Wiesent und ihrer Nebengewässer vom 11. Mai 2005 (OFrABI S. 83).
Die Regierung von Oberfranken erlässt auf Grund der Art. 22, 23 und 75 Abs. 1 und 3 des Bayerischen Wassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. juli 1994 (GVBI S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GVBI S. 969), folgende Änderungsverordnung:
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: Im Geltungsbereich dieser Verordnung dürfen nur kleine Fahrzeuge (Boote) verwendet werden. Als solche gelten: Kanus, Kajaks, Kanadier, diese auch als Schlauchboote (keine Badeschlauchboote), Ruderboote. Die Boote dürfen höchstens vier Plätze haben und nicht länger als sechs Meter sein.
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 b) erhält folgende Fassung: die Wiesent im Bereich der Wehranlagen, außer die gesondert vor Ort als befahrbar bezeichneten Wehranlagen
§ 2 Inkrafttreten: Diese Änderungsverordnung tritt am 1. des Monat nach ihrer Bekanntmachung im Oberfränkischen Amtsblatt in Kraft.
Bayreuth, 9. April 2008 Regierung von Oberfranken. Wilhelm Wenning, Regierungspräsident
Bootsverleih:
Die Firmen „Kajak-Mietservice“, „Aktiv-Reisen“ und „Bootsverleih an der Stempfermühle“ verleihen Kajaks und Kanus. Sie bringen Sie zum Ausgangspunkt Ihrer Tour und holen Sie am vereinbarten Ziel wieder ab. Angeboten werden verschiedene Touren; von Eintagesfahrten auf Kurz- und Langstrecken bis zu Zwei-Tages-Touren. Einstiegsmöglichkeiten gibt es an der Pulvermühle bei Waischenfeld, in Doos, in Behringersmühle und in Muggendorf.
Bootsverleiheradressen:
Kajak-Mietservice René Busch
Kapellenplatz 6, 91320 Ebermannstadt
Tel.: +49 9194-722186
Standort am Parkplatz in Doos
Tel.: am Verleihstandort: +49 9196 998423
Fax: +49 9194 725844
Mobil: 0170-5408165
e-mail: info@kajak-mietservice.de
www.kajak-mietservice.de
Aktiv Reisen
Standort in der Forchheimer Str. 14
91346 Muggendorf/Wiesenttal
Tel.: +49 9196 998566
Fax: +49 9196 998590
www.aktiv-reisen.com
Bootsverleih an der Stempfermühle
Thomas Mehl, Behringersmühle 19a, 91327 Gößweinstein
Boots- und Kajakverleih an der Stempfermühle
Tel.: +49 170-7551943.
Fax: +49 9134-908685
www.leinen-los.de
Pottenstein
Ruder- und Tretbootverleih am Schöngrundsee Tel.: +49 9243/813
Streitberg
Am Freibad, Tel.: +49 9196/298
Stand: Mai 2008

