Höhlen der Fränkischen Schweiz

Die Fränkische Schweiz ist ein typisches Karstgebiet mit säurelöslichen Gesteinen wie Kalk und Dolomit. Durch Eindringen von aus Pflanzenresten entstandener Kohlensäure in Kalkgesteinklüften bildeten sich über 1000 kleine und große Höhlen. Viele davon sind reich an Tropfsteinen, andere weisen einen großen Reichtum an fossilen Knochen auf. Man sagt, dass etwa 200 davon es wert sind, gesehen zu werden. Öffentlich zugänglich sind die drei großen Schauhöhlen: Binghöhle bei Streitberg, die Sophienhöhle bei Burg Rabenstein und Teufelshöhle bei Pottenstein. Höhlen sind sensible Naturräume, daher sind ein Großteil nur unter fachkundiger Führung begehbar.

Forschungen in den Höhlen betreibt u.a. die Naturhistorische Gesellschaft in Nürnberg. Siehe: http://www.nhg-nuernberg.de/karst/index.html,

und die Forschungsgruppe Höhle und Karst Franken, die unter http://www.fhkf.de/ im Netz erreichbar ist.

Für geologisch Interessierte haben wir noch Informationen zur Entstehung der Höhlen.. Es handelt sich bei der Bildung von Tropfsteinhöhlen natürlich um sehr langsame Vorgänge: ein Tropfstein braucht, um einen Millimeter zu wachsen, etwa 5-7 Jahre, als Stalagtit sogar bis zu 15 Jahre.

Rund um Plech existiert ein "Höhlenwanderweg" zur Geislochhöhle. Näheres hier

Die größten, auch zur Begehung freigegebenen Höhlen der Fränkischen Schweiz sind:

Die Binghöhle in Streitberg

Im Jahre 1905 wurde die "Binghöhle" von dem Nürnberger Spielwarenhersteller Ignaz Bing entdeckt und erschlossen. Sie liegt im Gegensatz zu allen anderen Jurahöhlen nicht im Schwammkalk oder Dolomit, sondern in geschichtetem Kalk. Die Binghöhle erstreckt sich über eine Länge von 400 Metern durch das Erdinnere und kann gefahrlos und ohne Bedenken für die Kleidung durchwandert werden. Phantastische Tropfsteingebilde in unmittelbarster Nähe des Betrachters vermitteln den Eindruck einer Tropfsteingalerie.

Die Binghöhle ist Deutschlands größte Galerietropfsteinhöhle. An der Riesensäule baut die Natur seit ca. 5 Millionen Jahren.

Informationen: Tel.: +49 9196/929931.
Touristinformation Muggendorf/Streitberg


Die Teufelshöhle in Pottenstein

Der Eingang der Teufelshöhle ist eine gewaltige Felsgrotte, eine der größten in Deutschland. Aus der Mitte des Höhleneingangs springt eine acht Meter hohe Höhlenterasse vor. Dahinter befindet sich der eigentlich Eingang zur Höhle, deren Inneres man von dort in einer etwa 45-minütigen Führung erleben kann. Besonders beeindruckend ist sicherlich der größte Höhlenraum, der 45x18x15 Meter große "Barbarossadom". Über dem Raum liegt noch eine Felsendecke von 52 Metern Mächtigkeit. Im Riesensaal hätte eine Dorfkirche Platz. Informationen: Tel.: +49 9243 208 oder Verkehrsbüro Pottenstein, Tel.: +49 9243 70841

 


 

Die Sophienhöhle im Ahorntal

Die Sophienhöhle bei Rabenstein im Ahorntal gilt als die älteste urkundlich erwähnte Höhle der Frankenalb. Schon 1490 wird von einem Versuch zur Gewinnung von Salpeter im Vorraum der Höhle berichtet. Dieser Vorraum wurde bereits von prähistorischen Menschen aufgesucht, wir die zahlreichen Funde vorgeschichtlicher Keramik beweisen.

Die Entdeckung weiterer tropfsteingeschmückter Räume im Jahre 1833 bescherte der Sophienhöhle schlagartige Berühmtheit. Da die neuen Räume sofort nach ihrer Entdeckung verschlossen wurden und der nachfolgende Ausbau zur Schauhöhle sehr behutsam erfolgte, hat die Sophienhöhle bis in die heutige Zeit ihren ursprünglichen Reiz bewahrt. Die 1. und 2. Abteilung sind mit Tropfsteinformationen großer Formen- und Farbenvielfalt ausgeschmückt. Die 3. Abteilung zählt mit seinen 42x25x11 Metern zu den größten fränkischen Höhlenräumen. Die Sophienhöhle gilt als eine der schönsten Höhlen Deutschlands. Sie ist benannt nach der Schwiegertochter des damaligen Besitzers. Einzigartige Bewohner der Höhle sind Strudelwürmer, konnte Dr. Schabdach feststellen. Tel.: +49 9202 970044-0 oder Touristinfo Ahorntal, Tel.: +49 9202-202.


Schönsteinhöhle mit Einschränkungen wieder begehbar -  Ausnahmegenehmigungen für Zufahrt und Führungen gegen Entgelt erforderlich

WIESENTTAL. Ab dem 1. Mai gelten neue Regelungen für Besucher der Schönsteinhöhle. Um den guten Erhaltungszustand der Höhle zu bewahren, sind weiterhin verschiedene Maßnahmen zur Besucherlenkung erforderlich. Vom bisherigen Verbot entgeltliche Führungen durchzuführen kann aber im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen und im begrenzten Umfang befreit werden.

Der Weg zur Höhle, der von der Straße zwischen Oberfellendorf und Albertshof abzweigt, wird gesperrt. Dies betrifft auch den Parkplatz unterhalb der Höhle. Lediglich für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gilt diese Zufahrtsbeschränkung nicht. Alle Personen, die die Höhle privat oder im Rahmen einer Führung gegen Entgelt besuchen möchten, dürfen künftig nur mit einer Ausnahmegenehmigung den Weg befahren und unterhalb der Höhle parken. Allgemein steht der Wanderparkplatz an der B 470 zwischen Streitberg und Muggendorf zur Verfügung. Man kann dort sein Auto abstellen und durch das Lange Tal zur Höhle wandern (ca. 1,5 km).

Darüber hinaus sind entgeltliche Führungen in der Höhle durch Veranstalter im Einzelfall mit einer naturschutzrechtlichen Befreiung im begrenzten Umfang möglich. Eine Befreiung kommt nur in Betracht, wenn die Führung durch fachlich qualifizierte Personen erfolgt. Neben dem Nachweis einer Höhlenführerqualifikation, die z. B. in Österreich oder der Schweiz erworben werden kann, müssen diese ein Zeugnis des Landesverbands für Höhlen- und Karstforschung in Bayern e. V. über das Vorhandensein von Kenntnissen über die Beschaffenheit und das Schutzbedürfnis der Höhlen des Fränkischen Jura vorlegen können.

Die erforderlichen Gestattungen sind beim Landratsamt Forchheim unter Berücksichtigung der Dienstzeiten rechtzeitig zu beantragen (Download des PDF-Antragsformulars).
Ihre beiden Ansprechpartner für die Genehmigung zur Befahrung des Geländes der Schönsteinhöhle sind:


Bitte schicken Sie einem Ihrer Ansprechpartner das ausgefüllte und unterschriebene Formular entweder postalisch an folgende Adresse:

Landratsamt Forchheim
Dienststelle Ebermannstadt, Untere Naturschutzbehörde
Oberes Tor 1
91320 Ebermannstadt

oder digital mit engescannter Originalunterschrift an einer der oben stehenden E-Mail-Adressen oder Faxnummern.

Die Genehmigung muss gut sichtbar im Fensterbereich des Fahrzeugs angebracht werden. Entsprechende Kontrollen werden durch die Polizeiinspektion Ebermannstadt sowie durch das Landratsamt Forchheim durchgeführt und Verstöße werden geahndet.

Die „Zusatzqualifikation Fränkischer Jura“ haben bislang sechs professionelle Höhlenführer erworben. Bei entsprechender Nachfrage ist beabsichtigt, im Herbst 2013 eine weitere Schulung zum Erwerb des Zertifikats durchzuführen. Interessenten können sich beim Landratsamt Forchheim melden (Ansprechpartner: Frau Lämmlein – karin.laemmlein@lra-fo.de oder naturschutz@lra-fo.de, Tel. 09191/86-4200).

Stand: Apr. 2013


Weitere Höhlen:

Folgende Höhlen werden bei einer Wanderung durchlaufen:

  • Quackenschloss. Höhlenruine unterhalb des Adlersteins (Engelhardsberg). Hier können die Reste eines 17 Meter langen Höhlensystems begangen werden. siehe www.wiesenttal.de
  • Riesenburg nahe Engelhardsberg. Diese Einsturzdoline mit 16 Meter Durchmesser, drei Felsentoren und Höhle ist nur nach einem steilen Anstieg (Wanderweg vom Wiesenttal)  zu erreichen. Auch König Ludwig I. und Ludwig Richter besuchten diese Höhle. siehe www.wiesenttal.de
  • Klauskirche/Wassersteintor bei Betzenstein. Beeindruckende Hohlräume sieht man bei der Felsenansammlung Klauskirche, sowie die Felskulisse Wassersteintor mit einem Durchbruch. siehe www.betzenstein.de

Höhlenunfälle

Bei Höhlenunfällen in Franken ist die integrierte Rettungsleitstelle in Bamberg www.ils-bamberg.de zu verständigen. Diese wird dann alles weitere veranlassen. Siehe auch http://www.bergwacht-bayern.de/bamberg.html

Höhlenabenteuer:

Einige nicht erschlossene Spaltenhöhlen können besichtigt werden! Mit einem höhlenkundigen Führer und der richtigen Ausrüstung können Sie die „Fränkische von Innen erleben. Details erfahren Sie bei Aktiv Reisen, Forchheimer Str. 14, 91346 Muggendorf, T. + 49 9196-998566, Fax.: +49 9196-998690, E-Mail: info@aktiv-reisen.com, www.aktiv-reisen.com

Zur Beachtung:

Höhlen sind ein äußerst empfindlicher Lebensraum: Sie bieten einer Vielzahl von Tieren Unterschlupf. Höhlen sind deshalb als Lebensstätten nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz geschützt.

Zur Erhaltung dieser Schätze der Natur beachten Sie bitte folgendes:

  • Betreten Sie Höhlen möglichst nicht im Zeittraum von Oktober bis April. Die meisten Tierarten nutzen Höhlen als Winterquartier und wollen in dieser Zeit nicht gestört werden.
  • Benutzen Sie KEIN offenes Feuer (Z.B. Karbidlampen, Kerzen, Fackeln in der Höhle oder am Eingang und rauchen Sie nicht.
  • Feuer machen ist verboten: Rauch und Ruß schädigen die Höhle für lange Zeit und entwerten sie für Tier und Mensch. Die Natur braucht Jahrhunderte, um derartige Schäden zu reparieren.
  • Vermeiden Sie in der Höhle unnötigen Lärm. Genießen Sie lieber die Stille und erfreuen sich an der Vielfalt, Schönheit und Natürlichkeit dieser Zauberwelt.

Wer Höhlen erheblich beeinträchtigt, muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen, meint: die Regierung von Oberfranken

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Stand: Mai 2012