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Kanufahren auf der Wiesent
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Die Wiesent bietet die
einzige noch erlaubte Flusswanderfahrt durch die Fränkische Schweiz. Das
"Fränkische Wildwasser" mit rund 28 km Flussstrecke ist besonders für Freunde
von leichtem Wildwasser (Schwierigkeitsgrade WW I und II) zu empfehlen. Eine
Bootstour durch das schöne Wiesenttal ist ein Naturerlebnis der besonderen Art.
Für jeden verantwortungsbewussten Kanuten sollte es selbstverständlich sein, die
Flusslandschaft mit seiner artenreichen Pflanzen- und Tierwelt zu schützen und
zu erhalten. Jeder kann dafür etwas tun, indem er einfache Verhaltensregeln
beachtet. |
Verhaltensregeln:
- Steige nur an den mit Schildern ausgewiesen Stellen ein und aus! Schone
die natürlichen Uferböschungen – keine Landstarts!
- Beachte die geltenden Befahrungsregelungen! Bootfahren ist erlaubt mit
Kajaks, Kanus, Kanadier, Schlauchkanadier und Ruderbooten. Die Boote dürfen
höchstens vier Plätze haben und sechs Meter lang sein. Flosse und
zusammengekoppelte Boote sind verboten.
- Beachte das Befahrungsverbot auf der Wiesent in der
Zeit von 1.Oktober bis 31. April
- Halte Dich an die Nutzungszeiten von 9.00 bis 17.00 (bis
Sachsenmühle) bzw.
9.00 bis 18.00 Uhr (ab Sachsenmühle)
- Fahre stets mit der Fließrichtung und dort, wo das Wasser am tiefsten ist!
- Benutze die ausgewiesenen Umtragestellen! Das Befahren der Wehre ist nicht
erlaubt. Beim Umtragen betrittst Du meist Privatgrund – verhalte Dich
rücksichtsvoll!
- Meide Flachwasserzonen, bewachsene Ufer sowie Kies- und Sandbänke. Die
Wiesent ist wichtiges Laichgebiet für Fischarten wie z.B. Bachforelle und
Äsche.
- Verhalte Dich rücksichtsvoll gegenüber Wasservögeln! Halte Abstand von
Vögeln und möglichen Brutplätzen wie Uferanbrüchen, Hochstaudenfluren und ins
Wasser ragenden Bäume insbesondere in der Hauptbrutzeit von April bis Juli!
- Achte auf Angler – verhalte Dich ruhig und respektiere deren Rechte.
- Beachte das Verbot organisierter Bootsveranstaltungen mit mehr als 10
Booten!
- Halte die Wiesent sauber und hinterlasse keinen Müll!
- Beachte, dass im Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz –
Veldensteiner Forst“ Zelten und Feuer machen nur mit Erlaubnis des zuständigen
Landratsamtes möglich ist.
Download
des Flyers "Kanusport in der Natur" (2,5 MB)
Befahrungsregelungen: An der Wiesent sind Befahrungsregelungen in der
„Verordnung der Regierung von Oberfranken zur Regelung des Gemeingebrauchs an der Wiesent“ festgelegt.
Verstöße gegen die Verbote dieser Verordnung können mit
Geldbußen bis 5.000 € belegt werden. Download der
Verordnung hier (als PDF-Datei).
Dazu ergänzend gibt es folgende Änderung:
9. April 2008
Änderung der Verordnung der Regierung von Oberfranken über die Regelung des
Gemeingebrauchs an der Wiesent und ihrer Nebengewässer vom 11. Mai 2005 (OFrABI
S. 83).
Die Regierung von Oberfranken erlässt auf Grund der Art.
22, 23 und 75 Abs. 1 und 3 des Bayerischen Wassergesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 19. juli 1994 (GVBI S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 20. Dezember 2007 (GVBI S. 969), folgende Änderungsverordnung:
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: Im
Geltungsbereich dieser Verordnung dürfen nur kleine Fahrzeuge (Boote) verwendet
werden. Als solche gelten: Kanus, Kajaks, Kanadier, diese auch als Schlauchboote
(keine Badeschlauchboote), Ruderboote. Die Boote dürfen höchstens vier Plätze
haben und nicht länger als sechs Meter sein.
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 b) erhält folgende Fassung: die Wiesent
im Bereich der Wehranlagen, außer die gesondert vor Ort als befahrbar
bezeichneten Wehranlagen
§ 2 Inkrafttreten: Diese Änderungsverordnung tritt am 1.
des Monat nach ihrer Bekanntmachung im Oberfränkischen Amtsblatt in Kraft.
Bayreuth, 9. April 2008 Regierung von Oberfranken. Wilhelm Wenning,
Regierungspräsident
Bootsverleih:
Die Firmen „Kajak-Mietservice“, „Aktiv-Reisen“ und „Bootsverleih an der
Stempfermühle“ verleihen Kajaks und Kanus. Sie bringen Sie zum Ausgangspunkt
Ihrer Tour und holen Sie am vereinbarten Ziel wieder ab. Angeboten werden
verschiedene Touren; von Eintagesfahrten auf Kurz- und Langstrecken bis zu
Zwei-Tages-Touren. Einstiegsmöglichkeiten gibt es an der Pulvermühle bei
Waischenfeld, in Doos, in Behringersmühle und in Muggendorf.
Bootsverleiheradressen:
Kajak-Mietservice René Busch
Kapellenplatz 6, 91320 Ebermannstadt
Tel.: 09194-722186
Standort am Parkplatz in Doos
Tel.: am Verleihstandort: 09196-998423
Fax: 09194-725844
Mobil: 0170-5408165
e-mail: info@kajak-mietservice.de
www.kajak-mietservice.de
Aktiv Reisen:
Standort in der
Forchheimer Str. 14
91346 Muggendorf/Wiesenttal
Tel.: 09196-998566
Fax: 09196-998590
www.aktiv-reisen.com
Bootsverleih an der Stempfermühle:
Thomas Mehl, Behringersmühle 19a, 91327 Gößweinstein
Boots- und Kajakverleih an der Stempfermühle
Tel.: 0170-7551943.
Fax: 09134-908685
http://www.leinen-los.de
Pottenstein Ruder- und Tretbootverleih am Schöngrundsee
Tel.: 09243/813
Streitberg - Am Freibad
Tel.: 09196/298
Stand: Mai 2008
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