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Definition der Qualitätskriterien in Ferienwohnungen

F *
Ein Stern:
Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes. Die erforderliche Grundausstattung muss vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand sein. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt ausreichendem Wohnkomfort.

F **
Zwei Sterne:
Zweckmäßige Gesamtausstattung mit einfachem Komfort. Die Ausstattung muss in einem guten Erhaltungszustand sein, bei durchschnittlicher Qualität. Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.

F ***
Drei Sterne:
Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Ausstattung von guter Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.

F ****
Vier Sterne:
Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses genügen gehobenen Ansprüchen.

F *****
Fünf Sterne:
Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objektes. Großzügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.


Definition der Objekte

1. Ferienhaus (FH):

Ein Ferienhaus ist ein freistehendes Haus oder ein Reihenhaus, das jedermann zugänglich ist und in dem Gäste zum vorübergehenden Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden. Grundstück oder Grundstücksanteil sind der alleinigen Nutzung durch die Gäste für die Dauer ihres Aufenthaltes vorbehalten. Den Gästen steht ein eigener Sanitärbereich und eine Kochgelegenheit zur Verfügung. In der Regel ist im Haus kein hotelmäßiger Service vorhanden.

2. Ferienwohnung (FW):

Eine Ferienwohnung ist eine abgeschlossene Einheit innerhalb eines Hauses, in dem zum vorübergehenden Aufenthalt Gäste gegen Entgelt aufgenommen werden. Den Gästen steht ein eigener Sanitärbereich sowie eine Kochgelegenheit zur Verfügung. Die zum Objekt zugehörige Terrasse oder der Balkon steht den Gästen für die Dauer ihres Aufenthaltes zur alleinigen Nutzung zur Verfügung.

Apartment:

Ein Apartment ist eine Ein- oder Mehrraum-Ferienwohnung, die in einer größeren Ferienwohnungsanlage liegt, in der Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Waschmaschine, Trockner) vorhanden sind und in der Serviceleistungen angeboten werden. Apartments werden in der Klassifizierung wie Ferienwohnungen behandelt.

Studio:

Studio ist eine mögliche Bezeichnung für eine Ferienwohnung, die in einem Beherbergungsbetrieb angeboten wird, in dem neben Selbstversorgungsmöglichkeiten auch alle Serviceleistungen des Betriebes in Anspruch genommen werden können. Studios werden in der Klassifizierung wie Ferienwohnungen behandelt.

Maisonette:

Eine Maisonettewohnung ist eine Ferienwohnung, die sich über mindestens 2 Etagen erstreckt.

Penthousewohnung:

Eine Penthousewohnung ist eine Ferienwohnung, die sich im obersten Stockwerk eines mehrgeschossigen Gebäudes oder Gebäudekomplexes befindet und über eine große Dachterrasse verfügt.

Mindeststandards

Die Grundvoraussetzungen, die ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung erfüllen muss, damit eine Klassifizierung nach den Empfehlungen des Deutschen Tourismusverbandes durchgeführt werden kann, sind :
  • Das Objekt muss eine abgeschlossene Einheit bilden, es muss eine separate Eingangstür vorhanden sein.
  • Bei der Angabe der Anzahl der Räume ist zu beachten, dass jeder Raum mit einer Tür abschließbar sein muss, eine Abtrennung durch einen Vorhang genügt den Ansprüchen für einen separaten Raum nicht.
  • Es ist ferner erforderlich, dass jeder Raum mindestens 1 Fenster besitzt (Ausnahme: Küche/Kochnische/Küchenzeile und Sanitärbereich).
  • Es müssen eine Kochgelegenheit, ein Kühlschrank, eine Spüle und die für die Personenzahl erforderlichen Küchenutensilien (Geschirr, Besteck, Kochtöpfe etc.) vorhanden sein.
  • Es muss mindestens eine räumlich abgeschlossene Sanitäreinrichtung für jedes Objekt vorhanden sein, eine Mitbenutzung, z.B. in der Wohnung des Vermieters, genügt den erforderlichen Mindeststandards nicht.
  • Es muss eine zweckmäßige Beleuchtung vorhanden sein.
  • Eine Ferienwohnung, die sich im Keller eines Hauses befindet und nur mit Kellerfenstern ausgestattet ist, genügt den Mindestanforderungen der Klassifizierung nicht. Ausnahme: Souterrainwohnung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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